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Nach dem Unfall: wir kommen zu dir. Persönlich und kostenlos.

Wir übernehmen Anrufe, Termine und Schriftverkehr. Du konzentrierst dich aufs Wesentliche.

Was du von Smart Reguliert bekommst.

Persönlich vor Ort

Termin bei dir — egal ob Frankfurt, Berlin oder Hamburg. Wir kommen zu dir.

Kostenlos für dich

Die gegnerische Versicherung zahlt alle Kosten — du legst nichts aus.

Alle Ansprüche im Blick

Wir prüfen jede Forderung: Werkstatt, Mietwagen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld.

Tom Prennig, KFZ-Sachverständiger

Hinter Smart Reguliert: Tom Prennig. Dein Ansprechpartner.

500 Schadensgutachten erstellt und die Abwicklung begleitet. KFZ-Sachverständiger mit Sitz in Dreieich. Wir kommen persönlich zu dir — bundesweit.

Beispielablauf — so kann ein typischer Schadenstag aussehen

  1. 7:30 Uhr

    Dein Anruf

  2. 11:00 Uhr

    Wir vor Ort

  3. 18:00 Uhr

    Gutachten fertig

  4. 1–6 Wochen

    Werkstatt + Auszahlung

Individuelle Abläufe variieren je nach Schadensfall.

Häufige Fragen.

Was kostet die Schadensbegleitung?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Schadensbegleitung für dich kostenfrei. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten von Gutachter, Werkstatt, Mietwagen und Anwalt — das ist gesetzlich so geregelt (§ 249 BGB). Du zahlst nichts aus eigener Tasche.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten ab einem Schaden von etwa 750 € (Bagatellgrenze). Wir rechnen direkt mit ihr ab, du musst nicht in Vorleistung gehen.

Wie schnell kommt ihr nach dem Anruf?

In der Regel sind wir innerhalb von 24 Stunden bei dir vor Ort — egal ob bei dir zu Hause, an der Unfallstelle oder in der Werkstatt deiner Wahl. Du musst keinen Termin abwarten, kein Schreiben aufsetzen, nicht ins Büro kommen.

Bin ich verpflichtet, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu nehmen?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall hast du das Recht, deinen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen — das ist die freie Gutachterwahl (BGH-Rechtsprechung). Versicherungs-Gutachter arbeiten im Auftrag der Versicherung und tendieren zu niedrigeren Schadenshöhen. Ein eigener Gutachter ist dein gutes Recht.

Wer entscheidet, wo ich reparieren lasse?

Du. Die Werkstattwahl ist dein Recht (§ 249 BGB). Du musst keine Partner-Werkstatt der Versicherung wählen. Wir kennen die Werkstätten in deiner Nähe und können dir eine passende empfehlen — entscheiden tust aber du.

Alle Fragen ansehen →

Lieber schriftlich? Schaden online melden.

Wir melden uns innerhalb von 2 Stunden werktags bei dir zurück.

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