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Häufige Fragen rund um deinen Unfall

Was kostet das? Wie lange dauert es? Was musst du wissen? Hier sind die Antworten — und wenn deine Frage nicht dabei ist, ruf einfach an.


Kosten

Was kostet die Schadensbegleitung?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Schadensbegleitung für dich kostenfrei. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten von Gutachter, Werkstatt, Mietwagen und Anwalt — das ist gesetzlich so geregelt (§ 249 BGB). Du zahlst nichts aus eigener Tasche.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten ab einem Schaden von etwa 750 € (Bagatellgrenze). Wir rechnen direkt mit ihr ab, du musst nicht in Vorleistung gehen.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Weder für das Gutachten noch für die Werkstatt-Reparatur musst du Geld vorstrecken. Wir koordinieren die Direkt-Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung und den beteiligten Dienstleistern.

Was kostet der Mietwagen?

Den Mietwagen zahlt die gegnerische Versicherung während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit. Wir helfen dir, ein passendes Klassen-Modell zu finden, das die Versicherung anstandslos übernimmt — ohne Ärger im Nachgang.

Was wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?

Das kommt selten vor, aber es kommt vor — etwa bei Streit über die Schuldfrage oder Höhe des Schadens. In dem Fall begleiten wir dich durch das Verfahren und vermitteln auf Wunsch an einen spezialisierten Verkehrsanwalt. Auch dessen Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.


Ablauf

Wie schnell kommt ihr nach dem Anruf?

In der Regel sind wir innerhalb von 24 Stunden bei dir vor Ort — egal ob bei dir zu Hause, an der Unfallstelle oder in der Werkstatt deiner Wahl. Du musst keinen Termin abwarten, kein Schreiben aufsetzen, nicht ins Büro kommen.

Was muss ich beim Termin dabeihaben?

Idealerweise: Führerschein, Fahrzeugschein, Polizei- oder Unfall-Aufnahmebericht (falls vorhanden), Fotos vom Unfall (falls du welche gemacht hast) und die Kontaktdaten des Unfallgegners. Vergiss nichts davon — wir helfen dir später, fehlende Sachen nachzureichen.

Wie lange dauert die ganze Sache?

Das Gutachten ist meistens innerhalb von 1-2 Werktagen fertig. Die Reparatur in der Werkstatt dauert je nach Schaden zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Die Auszahlung der Versicherung erfolgt üblicherweise 2-4 Wochen nach Schadenseingang.

Was passiert nach dem Gutachten?

Du bekommst dein Gutachten als PDF und in Papierform. Wir koordinieren die Werkstatt-Termine, klären Mietwagen-Konditionen und übernehmen den Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung. Du musst nicht selbst hinterhertelefonieren.


Recht

Bin ich verpflichtet, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu nehmen?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall hast du das Recht, deinen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen — das ist die freie Gutachterwahl (BGH-Rechtsprechung). Versicherungs-Gutachter arbeiten im Auftrag der Versicherung und tendieren zu niedrigeren Schadenshöhen. Ein eigener Gutachter ist dein gutes Recht.

Was wenn ich Teilschuld habe?

Bei Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung nur den prozentualen Anteil deines Schadens. Den Rest deckt deine eigene Vollkaskoversicherung — sofern du eine hast. Wir helfen dir auch in dem Fall, die Schadenshöhe sauber zu beziffern und die Anteils-Abrechnung zu klären.

Brauche ich einen Anwalt?

Bei klaren Fällen oft nicht. Wenn die Schuldfrage strittig ist, die Versicherung die Zahlung verzögert oder Positionen kürzt, wird ein Verkehrsanwalt sinnvoll. Wir empfehlen bei Bedarf erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk — die Anwaltskosten zahlt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

Wer entscheidet, wo ich reparieren lasse?

Du. Die Werkstattwahl ist dein Recht (§ 249 BGB). Du musst keine Partner-Werkstatt der Versicherung wählen. Wir kennen die Werkstätten in deiner Nähe und können dir eine passende empfehlen — entscheiden tust aber du.


Technik & Fahrzeug

Was, wenn mein Auto noch fährt?

Auch dann lass es vor Reparatur-Beginn begutachten. Manche Schäden sind unsichtbar (Rahmen-Verzug, Crash-Sensoren, Elektronik) und kommen erst Wochen später raus. Ein dokumentierter Schaden-Zustand schützt dich vor späteren Diskussionen mit der Versicherung.

Was, wenn das Auto Totalschaden ist?

Bei Totalschaden zahlt die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Wir bewerten beides im Gutachten und helfen dir bei der Klärung von Abmeldung, Restwert-Börse und Ersatzfahrzeug. Mietwagen während der Wiederbeschaffungszeit (meist 14 Tage) zahlt auch die gegnerische Versicherung.

Frage nicht dabei?

Wir sind nur einen Anruf entfernt.

Jetzt anrufen — 0157 5635 4276